Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen und Leistungen der Steffen und Steffi. Markowic GbR (Mastflow – Intelligent Web & IT Solutions)

Allgemeine Bedingungen

§1 Grundsätzliches

(1.1) Mastflow – Intelligent Web & IT Solutions (nachfolgend “Mastflow” genannt) stellt Kund*innen Dienstleistungen und digitale Produkte im IT-Bereich, speziell CMS-Lösungen, eCommerce-Lösungen, UX/UI-Dienstleistungen sowie IT-Beratung auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) zur Verfügung.

(1.2) Diese AGB gelten nur für Verträge von Mastflow mit Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

(1.3) Sämtliche Verträge zwischen Mastflow und einem Auftraggeber (nachfolgend “AG” genannt) sowie alle Dienstleistungen von Mastflow erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem AG, die unsere Leistungen zum Vertragsgegenstand haben, insbesondere für Folge- oder Ergänzungsaufträge, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wurde. Der Einbeziehung vom AG gestellter, abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. Gegenbestätigungen des AG unter Hinweis auf seine/ihre eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(1.4) Abweichungen von diesen AGB werden nur wirksam, wenn Mastflow diese in Textform bestätigt.

§2 Angebote und Vertragsschluss

(2.1) Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote, Preise und Terminangaben von Mastflow freibleibend und unverbindlich. Die von Mastflow angebotenen Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss dar.

(2.2) Der Auftrag des/der AG ist mit seiner/ihrer Unterzeichnung rechtsverbindlich. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung oder Leistung.

(2.3) Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt des Vertrages. Zusagen, Zusicherungen und Garantien durch Mastflow oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, die von diesen AGB abweichen, werden gegenüber unternehmerischen AG nur durch Bestätigung in Textform, z.B. per E-Mail, durch Mastflow verbindlich.

(2.4) Mastflow ist berechtigt, Dritte zur teilweisen oder vollständigen Erbringung der vertraglichen Leistung in Anspruch zu nehmen.

(2.5) Mastflow verpflichtet sich, keinen AG bei Leistungserbringung bevorzugt zu behandeln. Mastflow ist es gestattet, auch mit Wettbewerber*innen der AG entsprechende Verträge zu schließen. Dies gilt auch und insbesondere für Aufträge zur Optimierung mit ähnlichen oder gleichen Suchbegriffen unterschiedlicher AG. Mastflow wird sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, bemühen, berechtigte Interessen der AG zu wahren und Interessenskollisionen zu vermeiden.

§3 Leistungszeit und Fristen

(3.1) Eine von Mastflow angegebene Leistungszeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung der vom AG für die Leistungserbringung notwendig zu schaffenden Voraussetzungen (Mitwirkungspflichten der AG). Nachträgliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen verlängern die Leistungszeit angemessen.

(3.2) Verzögerungen, die Mastflow nicht zu vertreten hat, verschieben die von der Verzögerung betroffenen Termine/Leistungszeiten um die Zeit der Verzögerung. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.

(3.3) Vom AG gewünschte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn Mastflow diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und der AG rechtzeitig alle in seinem/ihrem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung getroffen hat.

§4 Laufzeit und Kündigung

(4.1) Verträge mit einer Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten verlängern sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht zuvor das Vertragsverhältnis von einem der beiden Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Beendigungszeitpunkts gekündigt wird.

(4.2) Verträge mit einer Erstvertragslaufzeit von 36 Monaten verlängern sich entweder um weitere 36 Monate oder um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht zuvor das Vertragsverhältnis von einem der beiden Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Beendigungszeitpunkts gekündigt wird.

(4.3) Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der jeweiligen Kündigungserklärung beim Kündigungsempfänger. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(4.4) Vor dem Beginn der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(4.5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch Mastflow liegt insbesondere vor, wenn
die Vermögensverhältnisse des AG erheblich gefährdet sind;
sich der AG mit der vereinbarten Vergütung in Verzug befindet – bei monatlicher Zahlungsweise mit insgesamt zwei Monatsbeiträgen;
über das Vermögen des AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird;
der AG die ihm obliegenden Vertragspflichten erheblich verletzt.
Ein wichtiger Grund zugunsten der AG liegt insbesondere vor, wenn die vereinbarte Verfügbarkeit der Leistungsqualität derart beeinträchtigt ist, dass dem AG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung beiderseitiger Interessen ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

§5 Mitwirkungspflichten des AG

(5.1) Der AG ist verpflichtet, Mastflow bei der Durchführung des Vertrages zu unterstützen und alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Daten und Inhalte, vorzugsweise auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) innerhalb zwei Wochen nach Auftragsannahme zur Verfügung zu stellen. Erforderliche Daten können insbesondere Zugangsdaten zum Webserver/Hostinganbieter des AG, der Domainverwaltung des AG, zur vorhandenen Webseite des AG und zu eingesetzten Google Diensten des AG sein. Zu den vom AG bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des AGs zu verwendenden Texte, Bilder, Grafiken, Tabellen, Videos und Sounddateien.

(5.2) Alternativ verpflichtet sich der AG eine vertretungs- und entscheidungsbefugte Person zu benennen, der/die die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten erteilen sowie die erforderlichen Entscheidungen treffen kann und darf.

(5.3) Der AG hat Mastflow alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(5.4) Der AG ist verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Rundfunkstaatsvertrages, in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Mastflow wird die ihr übermittelten Informationen bei Auftragserteilung nicht dahingehend überprüfen, ob diese im Rahmen der Impressumserstellung ausreichend sind, um den gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall zu genügen.

(5.5) Der AG sichert zu, dass er/sie alle zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Rechte besitzt.

(5.6) Der AG trägt die Verantwortung für alle bereitgestellten Informationen, Materialien und Weisungen. Der AG ist verpflichtet, rechtliche Prüfungen selbst durchzuführen. Es ist insoweit im Besonderen ausschließliche Sache des AG, wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.

(5.7) Sollte die Vereinbarung über die Erstellung einer neuen Webseite vereinbart worden sein, ist der AG dazu verpflichtet, Texte zur Verfügung zu stellen, die fachlich seinen/ihren Angeboten entsprechen. Sollte Mastflow Texte zur Verfügung stellen, ist der AG verpflichtet, diese vor Veröffentlichung zu prüfen, bei Bedarf zu korrigieren bzw. anzupassen und nach seinen/ihren Vorgaben geändert nach Einpflegung in die Webseite freizugeben.

(5.8) Der AG ist verpflichtet, die ihm zugeteilten Zugangsdaten unter Verschluss zu halten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, sofern sich die Webseite im Eigentum des AG befindet und nicht im Rahmen eines Webseiten-Leasings bei Mastflow gemietet wird. Bei Verdacht eines Missbrauchs durch nichtberechtigte Dritte, hat der AG Mastflow hiervon unverzüglich zu unterrichten. Erlangt ein unberechtigter Dritter infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des AGs Kenntnis von den Zugangsdaten, haftet der AG für die entstandenen Schäden.

(5.9) Gefährdet oder beeinträchtigt die vom AG installierte Software die Funktionalität des Serversystems oder die Sicherheit und Integrität anderer auf dem Server gespeicherten Daten, so ist Mastflow berechtigt, diese Software zu deaktivieren oder zu deinstallieren. Sofern hierfür erforderlich, darf Mastflow die Anbindung des Webprojekts an das Internet unterbrechen. Der AG ist hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(5.10) Der AG installiert, aktualisiert und entfernt keine serverseitig installierte Software (z.B. WordPress Plug-Ins) und verändert keine Servereinstellungen ohne vorherige Absprache mit Mastflow, um Funktionalität, Sicherheit und Integrität der Webprojekte nicht zu gefährden. Der AG behält entsprechende Rechte in WordPress, sofern vereinbart.

(5.11) Der AG gibt eventuell einsehbare Lizenzschlüssel der mit einem Wartungsvertrag abgedeckten lizenzpflichtigen WordPress Plug-Ins nicht an Dritte weiter.

(5.12) Sofern der AG eine haftungsbegründende Rechtsverletzung zu vertreten hat, stellt er/sie Mastflow von allen, insbesondere wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtlichen Ansprüchen Dritter frei und hat er/sie Mastflow die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der Rechtsverletzung und der daraus erfolgten Inanspruchnahme entstehen. Mastflow behält sich vor, die Leistung einzustellen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Webprojekt rechtswidrige Inhalte bereitstellt. Ein solcher Verdacht liegt insbesondere vor, wenn der AG von einem vermeintlich Verletzten in nicht offensichtlich unbegründeter Weise abgemahnt wurde oder gegen den AG behördliche Ermittlungen eingeleitet wurden.

(5.13) Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten auch nach Aufforderung unter Nachfristsetzung von 2 Wochen in Textform nicht nach, wird Mastflow von ihrer Leistungspflicht entbunden. Liegen die für die Erstellung erforderlichen Daten und Inhalte nicht vor, behält sich Mastflow das Recht vor den geschlossenen Vertrag zu beenden. Dies entbindet den AG nicht von der Bezahlung der vereinbarten oder geltenden Vergütung an Mastflow.

§6 Eigentum, Nutzungsrechte und Referenznennung

(6.1) Mastflow behält an den für den AG entwickelten Webseiten, Texten, Veröffentlichungen etc. das Eigentums- und Urheberrecht. Entsprechend gilt dies auch für Gestaltungstätigkeiten (Design), sofern nicht anders vereinbart.

(6.2) Dem AG werden von Mastflow für die Verwertung der vollständigen und als vertragsgemäß abgelieferten Leistung einfache, sachliche, örtliche und zeitliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die Ausübung der Nutzungsrechte ist nur gestattet, wenn sich der AG zu diesem Zeitpunkt nicht mit einer Zahlung in Verzug befindet.

(6.3) Hiervon abweichende Regelungen wie auch die Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des Kopierens bedürfen der Zustimmung von Mastflow in Textform.

(6.4) Inhalte, die von Mastflow zur Verfügung gestellt und erarbeitet wurden, dürfen nach Vertragsbeendigung durch den AG nicht weiter und auf anderen veröffentlichten Internetseiten verwendet werden.

(6.5) Endet der Vertrag durch fristgerechte Kündigung des AG, kann der AG von ihm selbst zur Verfügung gestellte Inhalte weiterverwenden.

(6.6) Der AG gestattet Mastflow, auf den von ihr für den AG erstellten Webseiten als Urheber genannt zu werden und in der Eigenwerbung unter Nennung des Unternehmensnamens und des Unternehmenskennzeichens (Logo) sowie unter Verlinkung auf die Webseite von Mastflow auf die Betreuung des AG hinzuweisen, sofern nicht anders vereinbart.

(6.7) Stellt der AG bei Vertragsbeginn eine eigene Domain zur Verfügung, verbleiben die Eigentumsrechte nach regulärer Vertragsbeendigung im Eigentum des AG. Hier wird, sofern notwendig, dem AG ein Auth-Info-Code zur Verfügung gestellt. Wird im Zuge der Erstellung und/oder Zurverfügungstellung einer Webseite durch Mastflow eine neue Domain registriert, verbleiben die Rechte an dieser Domain nach Vertragsbeendigung bei Mastflow: Es erfolgt in diesem Falle keine Herausgabe eines Auth-Info-Codes.

(6.8) Mastflow ist berechtigt, den AG und für ihn durchgeführte Projekte als Referenz zu veröffentlichen, solange der AG dies nicht ausdrücklich untersagt hat.

§7 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(7.1) Die vom AG für die in Anspruch genommenen Leistungen von Mastflow zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(7.2) Alle Preise der Mastflow verstehen sich jeweils in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(7.3) Die Abrechnung der Entgelte erfolgt bei allen Verträgen, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart wird, für die Dauer der Vertragslaufzeit im Voraus. Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Zustellung zur Zahlung fällig.

(7.4) Bei Laufzeitverträgen wird der Rechnungsbetrag entweder in einer Gesamtjahressumme fällig oder monatlich in Teilbeträgen; bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten i.H.v. 12 gleich bleibenden Monatsbeiträgen; bei Verträgen mit einer Laufzeit von 36 Monaten i.H.v. 36 gleich bleibenden Monatsbeiträgen.

(7.5) Bei einer Vergütung nach Zeit sind am Monatsanfang entsprechende Projektberichte (“Stundenzettel”) von Mastflow vorzulegen. Die Aufwände werden im 15 min.-Takt abgerechnet.

(7.6) Die Vergütung wird per Kreditkartenzahlung, SEPA-Lastschrift, PayPal oder Überweisung beglichen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Laufzeitverträgen erfolgt der erste Monatsbeitrag am Tag des Vertragsschlusses. Der Einzug der weiteren Beiträge erfolgt stets am selben Tag jeden weiteren Folgemonats. Nach Absprache ist auch Zahlung über andere Zahlungsarten möglich.

(7.7) Vorbehaltlich einer früheren Mahnung kommt der AG spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei monatlicher Zahlungsweise gilt dies zusätzlich erst ab dem auf den jeweiligen Zahlungstermin folgenden Tag.

(7.8) Gerät der AG in Zahlungsverzug, ist Mastflow berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und Forderungen für bereits erbrachte Leistungen sofort fällig zu stellen, sofern auch nach einer angemessen Nachfrist keine Zahlungen geleistet werden. Gleiches gilt, wenn die Forderung mangels Kontodeckung nicht eingezogen wird oder nachträglich eine Stornierung oder Rückbuchung erfolgt. In der Einstellung der Leistungserbringung liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

(7.9) Im Falle des Verzugs ist der AG zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet, die vom Forderungsmanagementanbieter berechnet werden. Das Forderungsmanagement wird von der paywise GmbH durchgeführt. Im Rahmen eines vereinbarten Lastschrifteinzugs ist Mastflow bei von dem AG zu vertretenen Rücklastschriften berechtigt, EUR 20,00 netto je Rücklastschrift zu berechnen.

(7.10) Dem AG verbleibt das Recht zum Nachweis, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Gegen Nachweis ist Mastflow berechtigt, einen höheren Schaden zu berechnen.

(7.11) Preiserhöhungen können durch Mastflow jederzeit vorgenommen werden. Im Falle einer Erhöhung der monatlichen Beiträge hat der AG ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preiserhöhung bereits während der regulären Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende erhoben würde.

§8 Gewährleistung

(8.1) Mastflow gewährleistet die vertragsgemäße Erstellung von Webseiten, soweit sie keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

(8.2) Dem AG obliegt es, die Leistungen von Mastflow unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich mit genauer Beschreibung anzuzeigen. Des Weiteren obliegt es dem AG, Mastflow bei der Feststellung der Ursachen der Mängel und deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr und Minderung von Schäden zu treffen. Unterlässt der AG die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

(8.3) Soweit im Rahmen von Leistungen von Mastflow tatsächlich ein Mangel vorliegt, trägt Mastflow die für die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des AG als unberechtigt, kann Mastflow die hieraus entstandenen Kosten vom AG ersetzt verlangen.

(8.4) Für Schadensersatzansprüche gilt nachfolgender Paragraph 9. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

(8.5) Die Onlinestellung einer Webseite erfolgt durch Mastflow. Auf die Indexierung der Webseite in Suchmaschinen wie Google hat Mastflow keinerlei Einfluss und übernimmt somit keine Haftung für Verzögerungen oder Störungen bei der Indexierung.

(8.6) Sachmängelrechte verjähren in 12 Monaten, sofern es sich um Werkleistungen handelt. Dies gilt nicht in Fällen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer einschlägigen Garantie über die Beschaffenheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen über Beginn, Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfristen bleiben unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§9 Haftung

(9.1) Mastflow haftet nur für Schäden, die von Mastflow, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die Haftung ist auf die Höhe der vorhersehbaren Fehler beschränkt. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet Mastflow uneingeschränkt.

(9.2) Mastflow haftet zudem für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet bzw. für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(9.3) Terminüberschreitungen begründen nur dann einen Anspruch auf Ersatz, wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mastflow beruhen.

(9.4) Mastflow haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten.

(9.5) Mastflow haftet nicht für Schäden, die durch die Eintragung einer Webseite in Suchmaschinen entstehen.

(9.6) Für die Folgen von Mängeln, Störungen und / oder Unterbrechungen bezüglich der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der jeweiligen Webseite bzw. des jeweiligen Online-Shops haftet Mastflow nicht, wenn sie von ihr nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von Mastflow betrieben werden. Der AG erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Internetseiten technisch nicht zu realisieren ist und technisch bedingte Störungen und/oder Ausfälle nicht ausgeschlossen werden können.

(9.7) Dem AG ist bekannt, dass durch ein Update des jeweils zum Einsatz gelangenden Content-Management-Systems bzw. eines Themes oder Plug-Ins die Funktionalität der Webseite bzw. des Online-Shops beeinträchtigt oder aufgehoben sein kann. Ab Abnahme der Werkleistungen von Mastflow haftet diese nicht mehr für derartige, nicht in ihrem Einflussbereich liegenden Beeinträchtigungen / Störungen.

(9.8) Mastflow haftet nicht für Schäden, die durch Installation oder Aktualisierung von Drittanbieter Plug-Ins, Themes oder Erweiterungen entstehen, auch wenn diese im Rahmen eines Wartungsvertrags installiert werden und auch nicht, wenn diese vorherig durch Mastflow auf einer Testumgebung installiert wurden.

(9.9) Mastflow haftet nicht für Schäden, die auf Seiten des Hostinganbieters entstehen, auch nicht, wenn die Hostingdienstleistung über Mastflow beauftragt wurde und sofern sich die Schadensursache außerhalb des Einflussbereichs von Mastflow befindet.

(9.10) Mastflow haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des AG entstehen. Dem AG obliegt in diesem die Verantwortung über die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Webseiten, der von Mastflow erstellten Publikationen der AG sowie für die von ihm/ihr gelieferten Informationen einschließlich der Keywords und den Schutz der Rechte Dritter und ggf. vor der Nutzung oder Nutzbarmachung die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen. Dies gilt insbesondere in urheberechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Mastflow unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht. Für mögliche Ansprüche durch Dritte in diesem Zusammenhang ist allein der AG verantwortlich.

(9.11) Zur Sicherstellung hat der AG nach Fertigstellung der Webseite diese zu überprüfen und ggf. auf gewünschte Korrekturen hinzuweisen. Mastflow verpflichtet sich, diese Änderungen in einer angemessenen Frist vorzunehmen.

(9.12) Hat der AG von Mastflow eine Domain gemietet, verpflichtet sich der AG, Mastflow von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Domain oder von Inhalten resultieren, die der AG oder Dritte über diese Domain einstellt. Die Freistellung umfasst auch sämtliche Rechtsverfolgungs-/-verteidigungskosten.

(9.13) Die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Mastflow haftet insoweit nicht für die ständige ununterbrochene Verfügbarkeit der Mastflow Webseite inkl. Abonnementverwaltung.

(9.14) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mastflow.

(9.15) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie durch Mastflow.

§10 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(10.1) Eine Abtretung von Ansprüchen des AG aus diesem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Mastflow in Textform ausgeschlossen.

(10.2) Eine Aufrechnung des AG mit einer eigenen Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mastflow ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des AG auch dann befugt, wenn diese noch nicht fällig sind.

(10.3) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AG nur befugt, wenn seine Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§11 Geheimhaltung und Datenschutz

(11.1) Mastflow und der AG verpflichten sich, alle ihnen direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Sie verpflichten sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

(11.2) Keine vertraulichen Informationen im Sinne (11.1) dieses Vertrages sind Folgende:
Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren.
Informationen, die allgemein bekannt sind.
Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.

(11.3) Der AG wird hiermit gemäß § 13 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten des AG selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies dem Vertragsabschluss und dem Zweck des Vertragsverhältnisses sowie dessen Erfüllung dient oder für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist und solange dies zur Aufbewahrung im Rahmen des Auftrages angezeigt ist. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz, insbesondere zu Auskunfts-, Löschungsrechten etc. ergeben sich aus der ausgehändigten Datenschutzerklärung von Mastflow, die als wirksamer Bestandteil in diese AGB eingebunden ist. Die Datenschutzerklärung ist über https://mastflow.local/datenschutzerklaerung/ aufrufbar.

§12 Änderung der AGB

(12.1) Mastflow behält sich das Recht vor, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

(12.2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden in Textform, z.B. per E-Mail, mitgeteilt.

(12.3) Die Änderungen werden wirksam, wenn Mastflow auf die Änderungen hinweist, der AG die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der AG gesondert hingewiesen.

(12.4) Im Fall eines fristgemäßen Widerspruchs ist Mastflow berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§13 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(13.1) Auf die vertraglichen Beziehungen von Mastflow und dem AG findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) oder entgegen stehender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(13.2) Es wird im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (§§29, 38 ZPO) grundsätzlich der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Mastflow und dem AG Waiblingen (Deutschland) vereinbart.

(13.3) Erfüllungsort ist Waiblingen.

(13.4) Das Recht von Mastflow einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.

§14 Streitbeilegungsverfahren

(14.1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§15 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(15.1) Der AG hat Mastflow unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen; hierzu gehören auch firmenbezogenene Änderungen (z. B. Adress- und Telefonverbindungsdaten).

(15.2) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(15.3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert gültig. An der Stelle der ungültigen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine gültige Bestimmung zu treffen, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

(15.4) Soweit von diesen AGB Übersetzungen in andere Sprachen erstellt werden, erhebt ausschließlich die deutsche Fassung Anspruch auf Gültigkeit.

Sonderbedingungen

§16 Erstellung und Programmierung von individuellen Webseiten und Online-Shops (jew. inkl. Design)

(16.1) Leistungsgegenstand: Im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. des ersten Analyse-Gesprächs stimmen sich AG und Mastflow durch Festlegung von Detailanforderungen darüber ab, welche konkreten Leistungen Mastflow im Rahmen des Webdesigns bzw. bei der Erstellung einer Webseite zu erbringen hat. In der Planungsphase wird versucht, die Vorgaben des AG hinsichtlich Umfang, Funktionalitäten, Struktur und anzusprechender Zielgruppe in ein Gesamtkonzept zu bringen. Sie endet mit der Übergabe eines Entwurfs.
Voraussichtliche Dauer der Konzeptphase: 1-4 Wochen.
In der Realisierungsphase entwickelt Mastflow die Webseite auf Grundlage des vom AG freigegebenen Entwurfs.
Voraussichtliche Dauer der Erstellungsphase: ca. 4 Wochen.
Anschließend erfolgt ein Testing. Diese Phase ist mit der Abnahme durch den AG abgeschlossen.
Voraussichtliche Dauer der Testphase: 2 Wochen.
Änderungen werden im Rahmen von bis zu zwei Korrekturschleifen ohne Mehrvergütung vorgenommen. Etwaige Mehrleistungen sind von dem AG zu vergüten.

(16.2) Leistungen, Projektablauf und Pflichten von Mastflow: Mastflow prüft die Vorstellungen des AG auf Vollständigkeit und Funktionalität. Sollte Mastflow erkennen, dass Vorgaben des AG nicht die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Voraussetzungen aufweisen, so wird Mastflow den AG unverzüglich darauf hinweisen. Mastflow unterbreitet dem AG einen schriftlichen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem AG schriftlich mitzuteilen. Dem AG wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von sieben Tagen gewährt.
Auf der Grundlage der Vorgaben wird Mastflow einen Entwurf erstellen, der die wesentlichen gestalterischen Aspekte der zu erstellenden bzw. aktualisierenden Webseite zeigt. Mastflow entwickelt den Entwurf in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem AG. Nach Fertigstellung legt Mastflow dem AG den Entwurf zur Abnahme vor.
Nach Abnahme des Entwurfs wird Mastflow demgemäß die Webseite erstellen bzw. aktualisieren.
Nach Übergabe der Webseite erfolgt zu Prüfungszwecken die Durchführung einer Testphase durch den AG.
Mastflow optimiert die Webseite kompatibel zu zum Zeitpunkt der Entwicklung aktuellen Versionen folgender Browser und Smartphones (mobile Endgeräten): Webbrowser: Apple Safari, Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox; Smartphones: Apple iPhone mit iOS, Google Pixel mit Android.
Äußert der AG vor Abnahme der Webseite Änderungswünsche, teilt Mastflow dem AG innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs mit. Mit Freigabe akzeptiert der AG die Anpassung mit der Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkosten.
Mastflow übergibt dem AG die erstellte Webseite per Datenfernübertragung oder auf einem betriebsbereiten vom AG bestimmten Server.
Mastflow wird den AG unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins per E-Mail informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der AG der Mastflow eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt Masflow in Verzug mit seiner Leistungserbringung. Von Mastflow vorgeschlagene zeitliche Änderungen der Abschnitte wird der AG nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.

(16.3) Abnahme: Der AG ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Webseite keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen.
Auftretende Mängel sind Mastflow unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um zeitnahe Untersuchung und Behebung zu ermöglichen.
Der AG hat auf Verlangen von Mastflow einzelne Bestandteile der Webseite während der Erstellungsphase abzunehmen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

(16.4) Entgelte: Konzepte, Korrekturen und Entwürfe sind, insbesondere wenn der Auftrag aus Veranlassung des AG nicht weitergeführt wird, im Verhältnis der bereits erfolgten Leistungen zu vergüten. Mastflow ist berechtigt, gesonderte, vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste erweiterte Leistungen zu verweigern oder gesondert abzurechnen.

(16.5) Datensicherung: Mastflow ist nicht für die Datensicherung der auf dem jeweiligen Server gespeicherten Dateien des AG verantwortlich, sofern kein laufender Hosting- oder Wartungsvertrag mit Mastflow besteht. Der AG hat selbst für eine Sicherung seiner auf den jeweiligen Server übermittelten Dateien Sorge zu tragen.

§17 Technische Betreuung von Webseiten und Onlineshops (“Wartung”)

(17.1) Die technische Betreuung des Webprojekts des AG, erreichbar unter einer bestimmten Domain, beinhaltet die Bereitstellung eines sogenannten “Content Management System” (WordPress).

(17.2) Zu Vertragsbeginn prüft Mastflow Schutzmechanismen des Webprojekts und passt diese bei Bedarf an. Während der Vertragslaufzeit wird der Schutzstatus des Webprojekts dauerhaft überwacht.

(17.3) Mastflow nimmt regelmäßig selbstständig Aktualisierungen des Content Management Systems (CMS) vor, soweit diese verfügbar sind.

(17.4) Für die unter (17.3) beschriebenen Tätigkeiten kann Mastflow im Falle dringend notwendiger Arbeiten bis zu 2 Personenstunden pro Monat ohne vorherige Absprache mit dem AG aufwenden und zu der im Vertrag genannten Vergütung abrechnen.

(17.5) Weitere vom AG gewünschte Anpassungen und Korrekturen am Webprojekt, die nach Aktualisierung von WordPress, Themes oder Plug-Ins beauftragt werden, werden separat vergütet und sind nicht in der Wartungspauschale enthalten.

(17.6) Mastflow stellt notwendige Software und Lizenzen zur Wartung des Webprojekts durch Mastflow bereit. Die Verlängerung und Verwaltung der Lizenzen sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Weitere Lizenzen bzw. die Lizenznutzung weiterer Themes und Plug-Ins werden von Mastflow, wie unter §20 Lizenznutzung beschrieben, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus genutzte Lizenzen der im Webprojekt des AG eingesetzten Themes und Plug-Ins sind vom AG zu tragen.

(17.7) Aktualisierungen durch Mastflow erfolgen nach vorherigem Backup des CMS. Backups werden täglich auf einem von Mastflow bereitgestellten Server für 7 Tage vorgehalten. Eine Garantie der erfolgreichen Erstellung eines Backups sowie der Wiederherstellbarkeit eines Backups wird nicht gegeben.

§18 Technische Unterstützung (“Support”)

(18.1) Der technische Support durch Mastflow beinhaltet die technische Unterstützung des AG für das/die im Vertrag genannte(n) Webprojekt(e).

(18.2) Der AG kann Mastflow bei Störungen oder bei Fragen jederzeit eine E-Mail schreiben. Eine garantierte Antwortzeit und ein Service Level Agreement (SLA) werden nicht vereinbart.

(18.3) Mastflow stellt dem AG während seiner üblichen Geschäftszeiten eine telefonische Kontaktmöglichkeit für Störungsmeldungen oder Fragen im Zusammenhang mit den Support-Leistungen zur Verfügung. Eine garantierte Erreichbarkeit, Antwortzeit und Service Level Agreement (SLA) werden nicht vereinbart.

§19 Bereitstellung von Speicherplatz im Internet (“Hosting”)

(19.1) Mastflow stellt dem AG Internetspeicher auf dem Server eines Drittanbieters bis zu einem Umfang von 10 GB zur Verfügung. Die Inhalte des AGs werden durch ein regelmäßiges Backup beim Drittanbieter gesichert. Wird der vereinbarte Speicherumfang im Laufe der Vertragslaufzeit überschritten, erfolgt der Wechsel in das nächstgrößere Hostingpaket mit höherer Gebühr. Mastflow wird den Auftraggeber 30 Kalendertage im Voraus in Kenntnis setzen.

(19.2) Sofern vom AG gewünscht: Mastflow richtet ein bzw. übernimmt für den AG die Verwaltung der eingsetzten Domain(s) und hält das Webprojekt des AG unter diesen Domains für die Dauer des Vertrages zum Abruf im Internet bereit.

(19.3) Die Webserver sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel einsatzfähig. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Mastflow bzw. des Drittanbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen sind.

(19.4) Das Volumen des Datenverkehrs, das zwischen dem Server und dem Internet entsteht, wenn Internetnutzende auf das Webprojekt zugreifen (Traffic), wird nicht begrenzt.

(19.5) Die Anzahl der Internetnutzenden, die monatlich auf das Webprojekt zugreifen können, ist nicht begrenzt. Als ein Nutzer wird gezählt, wer ein- oder mehrmals innerhalb 24h auf das Webprojekt zugreift (unique user per 24h unlimited views).

(19.6) Für den Server, auf dem der Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird, wird – sofern nicht anders vereinbart – folgender Standort vereinbart: Bundesrepublik Deutschland. Bei dem Server handelt es sich um einen sogenannten Shared Server, der nicht ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung steht.

§20 Lizenznutzung

(20.1) Mastflow stellt dem AG – während der Laufzeit eines mit Mastflow geschlossenen Wartungsvertrages – die Nutzung der in Anlage 1 genannten WordPress Theme- und Plug-In-Lizenzen zum Einsatz auf der/dem im Wartungsvertrag genannten Webprojekte(s) zur Verfügung.

(20.2) Die Anfrage zur Nutzung der Plug-In-Lizenzen erfolgt über formlose Mitteilung an Mastflow, die diese kostenfrei auf dem Webprojekt hinterlegt.

(20.3) Die Konfiguration, Einrichtung und Unterstützung zur Nutzung der betroffenen Plug-Ins werden mit dem im Vertrag genannten Stundensatz verrechnet, sollte dies vom AG gewünscht sein.

(20.4) Die Lizenzschlüssel der Plug-Ins werden dem AG nicht ausgehändigt.

(20.5) Mastflow bietet die Plug-Ins stets in der aktuellen Version an. Updates werden über die üblichen Wartungsfenster installiert.

(20.6) Mastflow entscheidet über die Auswahl der WordPress Theme- und Plug-In-Lizenzen und behält sich das Recht, die bereitgestellten Lizenzen nach eigenem Ermessen zu kündigen und um weitere Lizenzen zu erweitern. Der AG hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit der Lizenzen.

(20.7) Mastflow weist den AG darauf hin, dass er keine 100%ige Verfügbarkeit der WordPress Plug-Ins und Lizenzen garantieren kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Mastflow stehen.

(20.8) Endet der mit Mastflow geschlossene Wartungsvertrag, erlischt auch das Recht der Weiternutzung der Lizenzen. Mastflow entfernt in diesem Fall die Lizenz oder das betroffene Theme oder Plug-In, sofern die Lizenz nicht entfernt werden kann.

§21 Programmierung individueller Software (z.B. Plug-Ins, Themes, Erweiterungen)

(21.1) Leistungsgegenstand: Mastflow entwickelt für den AG individuelle Software wie WordPress Themes, Plug-Ins und Erweiterungen, die nach Anforderungsanalyse für den AG programmiert werden.

(21.2) Leistungen, Projektablauf und Pflichten von Mastflow: Mastflow prüft die Vorstellungen des AG auf Vollständigkeit und Funktionalität. Sollte Mastflow erkennen, dass Vorgaben des AG nicht die zur Programmierung der Software erforderlichen Voraussetzungen aufweisen, so wird Mastflow den AG unverzüglich darauf hinweisen. Mastflow unterbreitet dem AG einen schriftlichen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem AG schriftlich mitzuteilen. Dem AG wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von sieben Tagen gewährt.
Auf der Grundlage der Vorgaben wird Mastflow einen Entwurf erstellen, der die wesentlichen Aspekte der zu erstellenden bzw. aktualisierenden Software zeigt. Mastflow entwickelt den Entwurf in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem AG. Nach Fertigstellung legt Mastflow dem AG den Entwurf zur Abnahme vor.
Nach Abnahme des Entwurfs wird Mastflow demgemäß die Software erstellen bzw. aktualisieren.
Nach Übergabe der Software erfolgt zu Prüfungszwecken die Durchführung einer Testphase durch den AG.
Äußert der AG vor Abnahme der Software Änderungswünsche, teilt Mastflow dem AG innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs mit. Mit Freigabe akzeptiert der AG die Anpassung mit der Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkosten.
Mastflow übergibt dem AG die erstellte Software per Datenfernübertragung oder auf einem betriebsbereiten vom AG bestimmten Server.
Mastflow wird den AG unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins per E-Mail informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der AG der Mastflow eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt Masflow in Verzug mit seiner Leistungserbringung. Von Mastflow vorgeschlagene zeitliche Änderungen der Abschnitte wird der AG nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.

(21.3) Abnahme: Der AG ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Software keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen.
Auftretende Mängel sind Mastflow unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um zeitnahe Untersuchung und Behebung zu ermöglichen.
Der AG hat auf Verlangen von Mastflow einzelne Bestandteile der Software während der Erstellungsphase abzunehmen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

(21.4) Entgelte: Konzepte, Korrekturen und Entwürfe sind, insbesondere wenn der Auftrag aus Veranlassung des AG nicht weitergeführt wird, im Verhältnis der bereits erfolgten Leistungen zu vergüten. Mastflow ist berechtigt, gesonderte, vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste erweiterte Leistungen zu verweigern oder gesondert abzurechnen.

§22 Webseiten- und Onlineshop Leasing (“Webseitenmiete”, ReSEO, Terminbuchungssystem terminfinden.online)

(22.1) Leistungsgegenstand: Im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. des ersten Analyse-Gesprächs stimmen sich AG und Mastflow durch Festlegung von Detailanforderungen darüber ab, welche konkreten Leistungen Mastflow im Rahmen des Leasing-Vertrags zu erbringen hat.
In der Planungsphase wird versucht, die Vorgaben des AG hinsichtlich Umfang, Funktionalitäten, Struktur und anzusprechender Zielgruppe in ein Gesamtkonzept zu bringen. Sie endet mit der Übergabe eines Entwurfs.
Voraussichtliche Dauer der Konzeptphase: 1-4 Wochen.
In der Realisierungsphase entwickelt Mastflow die Webseite auf Grundlage des vom AG freigegebenen Entwurfs.
Voraussichtliche Dauer der Erstellungsphase: ca. 4 Wochen.
Anschließend erfolgt ein Testing. Diese Phase ist mit der Abnahme durch den AG abgeschlossen.
Voraussichtliche Dauer der Testphase: 2 Wochen.
Änderungen werden im Rahmen von bis zu zwei Korrekturschleifen ohne Mehrvergütung vorgenommen. Etwaige Mehrleistungen sind von dem AG zu vergüten.

(22.2) Der AG überträgt Mastflow sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

(22.3) Leistungen, Projektablauf und Pflichten von Mastflow: Mastflow prüft die Vorstellungen des AG auf Vollständigkeit und Funktionalität. Sollte Mastflow erkennen, dass Vorgaben des AG nicht die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Voraussetzungen aufweisen, so wird Mastflow den AG unverzüglich darauf hinweisen. Mastflow unterbreitet dem AG einen schriftlichen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem AG schriftlich mitzuteilen. Dem AG wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von sieben Tagen gewährt.
Auf der Grundlage der Vorgaben wird Mastflow einen Entwurf erstellen, der die wesentlichen gestalterischen Aspekte der zu erstellenden bzw. aktualisierenden Webseite zeigt. Mastflow entwickelt den Entwurf in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem AG. Nach Fertigstellung legt Mastflow dem AG den Entwurf zur Abnahme vor.
Nach Abnahme des Entwurfs wird Mastflow demgemäß die Webseite erstellen bzw. aktualisieren.
Nach Übergabe der Webseite erfolgt zu Prüfungszwecken die Durchführung einer Testphase durch den AG.
Mastflow optimiert die Webseite kompatibel zu zum Zeitpunkt der Entwicklung aktuellen Versionen folgender Browser und Smartphones (mobile Endgeräten): Webbrowser: Apple Safari, Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox; Smartphones: Apple iPhone mit iOS, Google Pixel mit Android.
Äußert der AG vor Abnahme der Webseite Änderungswünsche, teilt Mastflow dem AG innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs mit. Mit Freigabe akzeptiert der AG die Anpassung mit der Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkosten.
Mastflow stellt die erstellte Webseite zur Erreichbarkeit über das Internet auf einem von Mastflow bereitgestellten Server zur Verfügung.
Mastflow wird den AG unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins per E-Mail informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der AG der Mastflow eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt Masflow in Verzug mit seiner Leistungserbringung. Von Mastflow vorgeschlagene zeitliche Änderungen der Abschnitte wird der AG nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.

(22.4) Abnahme: Der AG ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Webseite keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen.
Auftretende Mängel sind Mastflow unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um zeitnahe Untersuchung und Behebung zu ermöglichen.
Der AG hat auf Verlangen von Mastflow einzelne Bestandteile der Webseite während der Erstellungsphase abzunehmen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

(22.5) Entgelte: Konzepte, Korrekturen und Entwürfe sind, insbesondere wenn der Auftrag aus Veranlassung des AG nicht weitergeführt wird, im Verhältnis der bereits erfolgten Leistungen zu vergüten. Mastflow ist berechtigt, gesonderte, vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste erweiterte Leistungen zu verweigern oder gesondert abzurechnen.

(22.6) Datensicherung: Mastflow ist für die Datensicherung der Webseite verantwortlich, wie unter §17 beschrieben.

§23 Suchmaschinenplatzierung

(23.1) Ziel der Suchmaschinenoptimierung ist es, dass die Webseite des AG bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden Keywords), in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position als bisher gelistet wird. Hierbei handelt es sich um ausschließlich eine regionale Optimierung von Suchworten in Verbindung mit bestimmten Ortsnamen. „Suchwort+Ort“. Eine Optimierung von Suchworten, die ohne zusätzliche Ortsangabe als Einzelkeyword deutschlandweit aufgefunden wird, ist zu keiner Zeit geschuldet.

(23.2) Dem AG ist bewusst, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, da die Platzierung und Veröffentlichung von Inhalten aller Art ausschließlich im Ermessen des Suchmaschinenbetreibers liegt und die Rankingfaktoren durch den Suchmaschinenbetreiber jederzeit geändert werden können. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.

(23.3) Mastflow verpflichtet sich, bei der Optimierung die Richtlinien der Suchmaschinendienste zu beachten (White Hat Maßnahmen). Die Entwicklung einer Platzierung hängt von folgenden Faktoren ab: Der Anzahl der monatlichen Gesamtsuchanfragen unter dem gewünschten Suchbegriff und dem Wettbewerb, dem der Suchbegriff unterliegt. Bei hohem Wettbewerb oder hoher Anzahl von Suchanfragen entwickelt sich eine optimierte Webseite nicht so schnell auf vordere bzw. TOP-Positionen.

(23.4) Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung ist nicht geschuldet und wird nicht garantiert.

(23.5) Der AG wird Mastflow bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Webseiten nennen. Sofern nicht von Mastflow vorgenommen, ist für die Auswahl der Keywords allein der AG verantwortlich. Dieses umfasst vor allem die Pflicht von Mastflow vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen.

(23.6) Dem AG ist bewusst, dass vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch Mastflow darstellt. Dies gilt insbesondere bei ausdrücklicher Freigabe von bestimmten Maßnahmen durch den AG in Kenntnis der jeweiligen Richtlinien.

§24 Google Tools (z.B. Google My Business, Google Search Console, Google Tag Manager, Google Analytics, Google Ads)

(24.1) Mastflow übernimmt auf Wunsch und Nachfrage die Optimierung des Google My Business Eintrages des AG. Sollte der AG mehrere Firmeneinträge in Google My Business besitzen, ist Mastflow nicht verpflichtet, diese zusätzlich und kostenfrei zu bearbeiten oder zu löschen. Der AG kann diese Leistung zusätzlich und kostenpflichtig in Anspruch nehmen. Die Bearbeitung oder Löschung weiterer Google My Business Einträge kann pro Eintrag gegen eine Gebühr übernommen werden.

(24.2) Nutzerkonto, Gebühren: Betrifft das Vertragsverhältnis Google Tools, ist es erforderlich, dass der AG ein Nutzerkonto bei Google vorhält.
Verfügt der AG bereits über ein solches Nutzerkonto, hat der AG dem Antrag der Mastflow auf Account-Zugriff, der zu Beginn gestellt werden wird und im Nutzerkonto ersichtlich sein wird, umgehend zuzustimmen. Der AG hat sicherzustellen, dass ein Zugriff auf das Konto durch Mastflow mittels einer Verknüpfung mit deren Konto jederzeit möglich ist.
Verfügt der AG noch über kein Nutzerkonto bei Google, ist Mastflow hiermit von dem AG beauftragt und dazu bevollmächtigt, namens und im Auftrag des AG ein für die Erbringung der Dienstleistung erforderliches Nutzerkonto und ggf. ein Gmail-Konto zu erstellen. Mastflow wird dem AG die Zugangsdaten zu diesem Nutzerkonto und dem Gmail-Konto binnen einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt in Textform mitteilen. Der AG ist verpflichtet, das Passwort zu den Konten umgehend zu ändern.
Dem AG ist bekannt, dass Suchmaschinen für die genutzte Werbefläche Gebühren berechnen, und zwar im Besonderen für die Anzahl der Klicks oder für Impressionen, und diese Kosten von den Suchmaschinen direkt mit dem AG abgerechnet werden. Mastflow haftet weder unmittelbar, noch mittelbar für die Begleichung dieser Gebühren und übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die so berechneten Gebühren zutreffend oder angemessen berechnet sind.
Sofern der AG mit der Zahlung der von der Suchmaschine berechneten Gebühren in Rückstand gerät, besteht die Gefahr, dass der Suchmaschinenbetreiber das Nutzerkonto bzw. die jeweilige Kampagne vorübergehend oder dauerhaft sperrt bzw. die jeweilige Kampagne ruhen lässt. Dieses Risiko liegt im Verantwortungsbereich des AG. Eine eventuelle Sperrung des Nutzerkontos hat auf das Vertragsverhältnis mit Mastflow keine Auswirkung. Eine Sperrung berechtigt den AG insbesondere nicht, das Vertragsverhältnis mit Mastflow vorzeitig zu lösen bzw. das mit Mastflow vereinbarte Entgelt zu mindern.

(24.3) Leistungsbeschreibung: Im Rahmen einer Google Tools bzw. Suchmaschinenoptimierung ist Mastflow beauftragt, das Nutzerkonto zu verwalten mit dem Ziel, die Einstellungen für Suchergebnisse für den AG zu optimieren. Hierfür nimmt Mastflow innerhalb des Nutzerkontos des AG Konfigurationen vor.
Mastflow führt die Optimierung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem AG im Rahmen des Möglichen durch und bemüht sich dabei um eine bestmögliche Positionierung der Webseite des AG bei der Anzeige der Suchergebnisse. Mastflow schuldet hierbei die Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. So übernimmt die Mastflow im Besonderen keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Positionierung zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht wird und die im Rahmen der Optimierung gewählten Keywords dazu führen, dass die Webseite des AG in den Suchmaschinen immer in den ersten Treffern angezeigt wird bzw. allgemein, dass über die zu bewerbende Webseite des AG eine generell gesteigerte Nachfrage oder ein erhöhter Umsatz erreicht wird.
Die Tätigkeit von Mastflow bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbaren Inhalte der beworbenen Domain. Inhalte von Subdomains sind ausgeschlossen, sofern nicht etwas anderes individuell vereinbart wird. Erweiterungen sind zusätzlich zu vergüten.
Der AG ist befugt, Mastflow jederzeit Anweisungen bezüglich der Optimierung einschließlich der Änderung oder Deaktivierung von Kampagnen und von Keywords zu erteilen. Diese Anweisungen bedürfen der Textform.
Soweit im Rahmen der Optimierung durch Mastflow eine standardisierte, kontaktoptimierte Miniwebseite (sog. Landing-Page) erstellt wird, stellt der AG eigene Inhalte bereit und gestattet bereits hiermit die Nutzung der bereits vorliegenden Inhalte aus der eigenen Webseite o. ä. Sämtliche Rechte, Nutzungsrechte an der Landing-Page, der dazugehörigen Domain und den Inhalten, soweit diese nicht von dem AG geliefert wurden, stehen ausschließlich Mastflow zu.

(24.4) Verantwortlichkeit und Freistellung: Der AG wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Marken- oder Eigennamen Dritter als Keywords, aber auch anderer Suchbegriffe aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorgaben gegebenenfalls unzulässig sein kann und der AG durch deren Verwendung Gefahr laufen kann, durch den Inhaber der Marke oder des Eigennamens bzw. von Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.
Der AG ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Keywords und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in marken-, urheberrechtlicher-, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Es obliegt dem AG daher selbst, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Daten und Inhalte auf seiner zu bewerbenden Webseite und die zu verwendenden Keywords stets aktuell und richtig sind, keine Rechte Dritter, im Besonderen Marken- und Urheberrechte verletzen sowie den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Der AG ist verpflichtet, Mastflow umgehend Suchbegriffe und/oder Wörter für Anzeigentexte, welche Marken- und Namensrechte Dritter verletzten bzw. wettbewerbsrechtlich unzulässig sein könnten, zu benennen. Dies hat bereits in dem Erstgespräch, in welchem die Daten des AG aufgenommen und die Kampagnen besprochen werden, zu erfolgen.
Der AG verpflichtet sich, Mastflow laufend und unaufgefordert über auszuschließende Suchbegriffe und/oder auszuschließende Wörter für die Anzeigentexte zu informieren.
Mastflow ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses weder beauftragt, noch verpflichtet, marken-, namens-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Recherchen vorzunehmen und haftet für Schäden, die aus der Verletzung von Namens-, Markens- und Urheberrechten Dritter bzw. wettbewerbsrechtlicher Vorgaben entstehen, weder unmittelbar, noch mittelbar, sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mastflow wird den AG lediglich bei offensichtlichen Verdachtsfällen informieren.
Der AG stellt Mastflow insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mastflow verursacht wurden und dadurch entstehen, dass der AG Keywords oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei und hat ihr alle Kosten zu erstatten, die ihr in diesem Zusammenhang entstehen. Für den Fall der Nutzung von Google Analytics, Google Webmaster-Tools, Google Remarketing und Google Conversion Tracking, hat der AG selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Dies liegt in seinem alleinigen Verantwortungsbereich.

(24.5) Mitwirkungspflichten: Der AG ist verpflichtet, die vorgenommenen Einstellungen in seinem jeweiligen Nutzerkonto regelmäßig und mindestens wöchentlich zu überprüfen. Im Falle von Einwendungen gegen die geänderten oder neu erstellten Kampagnen oder verwendeten Keywords sind diese Mastflow umgehend mitzuteilen.
Sofern der AG den von Mastflow im Nutzerkonto vorgenommenen Änderungen nicht binnen vierzehn Tagen in Textform widerspricht, gelten diese als genehmigt.
Während der Laufzeit des Vertrages hat es der AG zu unterlassen, ohne Absprache mit Mastflow selbst Änderungen an den Keywords- und Kampagneneinstellungen bezüglich derjenigen Webseiten vorzunehmen, die von Mastflow betreut werden.

§25 Bestellungen im und Abrechnung der Pauschalen über den Onlineshop

(25.1) Geltungsbereich: Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mastflow (“Verkäufer”) und dem AG (“Kunde”) gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(25.2) Angebote und Leistungsbeschreibungen: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Webseiten des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten “solange der Vorrat reicht”, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

(25.3) Bestellvorgang und Vertragsabschluss: Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche In den Warenkorb in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche Weiter zur Kasse zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
Über die Schaltfläche Zahlungspflichtig bestellen gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion “Drucken” ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer die bestellte Dienstleistung innerhalb von 5 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgen. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Leistungspflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt.

(25.4) Preise und Versandkosten: Alle Preise, die auf der Webseite des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Leistung keine Versandkosten.

(25.5) Lieferung, Warenverfügbarkeit: Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Leistung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
Wenn die bestellte Leistung nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer über keine Kapazitäten zur Leistungserbringung verfügt, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt vorschlagen. Wenn der Kunde keine Leistung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Kunden werden über die Erbringungszeiten auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Leistungsbeschreibung unterrichtet.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

(25.6) Zahlungsmodalitäten: Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung und Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Stripe und PayPal, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

(25.7) Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die erbrachte Leistung im Eigentum des Verkäufers.
Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der erbrachten Leistung bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

(25.8) Kundenkonto: Der Verkäufer stellt den Kunden ein Kundenkonto zur Verfügung. Innerhalb des Kundenkontos werden den Kunden Informationen über die Bestellungen und ihre beim Verkäufer gespeicherten Kundendaten zur Verfügung gestellt. Die im Kundenkonto gespeicherten Informationen sind nicht öffentlich.
Um eine Bestellung tätigen zu können, müssen Kunden ein Kundenkonto anlegen. Eine Gastbestellung ist nicht möglich.
Die Kunden sind verpflichtet, im Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Angaben an Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, soweit dies erforderlich ist (z.B. die geänderte E-Mail-Adresse im Falle eines Wechsels oder die geänderte Postanschrift vor einer Bestellung). Kunden sind für eventuelle Nachteile, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, verantwortlich.
Das Kundenkonto darf nur nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften zum Schutz von Rechten Dritter, und nach Maßgabe der AGB des Verkäufers mittels der durch den Verkäufer bereitgestellten Zugriffsmasken und anderen technischen Zugriffsmöglichkeiten genutzt werden. Eine andere Art der Nutzung, insbesondere durch externe Software, wie z.B. Bots oder Crawler, ist untersagt.
Soweit Kunden innerhalb des Kundenkontos Inhalte oder Informationen (nachfolgend bezeichnet als “Inhalte”) speichern, angeben oder sonst einstellen, sind die Kunden für diese Informationen verantwortlich. Der Verkäufer macht sich die Inhalte der Kunden nicht zu eigen. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, je nach dem Grad der von den Inhalten ausgehenden Rechtsverletzungsgefahr, insbesondere der Gefahr für Dritte, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zu den Maßnahmen, die den Kriterien der Erforderlichkeit, Angemessenheit, Sorgfalt, Objektivität sowie der Zumutbarkeit und den Interessen aller Beteiligten, insbesondere den Grundrechten der Kunden, Rechnung tragen, können die (teilweise) Löschung von Inhalten, Handlungs- und Erklärungsaufforderungen, Verwarnungen und Abmahnungen sowie Hausverbote gehören.
Kunden können das Kundenkonto jederzeit kündigen. Der Verkäufer kann das Kundenkonto jederzeit mit einer angemessenen Frist, die in der Regel zwei Wochen beträgt, kündigen. Die Kündigung muss für den Kunden zumutbar sein. Der Verkäufer behält sich die Kündigung aus außerordentlichen Gründen vor.
Ab dem Zeitpunkt der Kündigung stehen das Kundenkonto und die im Kundenkonto gespeicherten Informationen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Daten bei der Kündigung des Kundenkontos zu sichern.

(25.9) Sachmängelgewährleistung und Garantie: Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer erbrachten Leistungen nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

(25.10) Speicherung des Vertragstextes: Der Kunde kann den Vertragstext vor Abgabe einer Bestellung an Mastflow ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
Mastflow sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von ihm angegebene E-Mailadresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Leistung, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu den Zahlungsbedingungen. Sofern sich der Kunde im Mastflow Onlineshop registriert haben sollte, kann er in seinem Profilbereich (Mein Konto) seine aufgegebenen Bestellungen und Abonnements einsehen. Darüber hinaus speichert Mastflow den Vertragstext.
Kunden können die Vertragsunterlagen per E-Mail oder mit Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

Anlage 1 – Lizenzen

Themes

Astra Pro Theme
Astra Premium Starter Templates
Divi

Page Builder

Bricks Builder
Elementor Pro
JetElements: Must-have design widgets
JetTabs: A smart way to organize content
JetReviews: Add reviews, comments, and rates
JetMenu: Build a custom mega menu
JetBlog: Create engaging blog pages
JetBlocks: Enrich header & footer content
JetTricks: Add interactive visual effects
JetStyleManager: Manage Elementor page style settings
JetThemeCore: Most powerful plugin created to make building websites super easy
Spectra Pro
Thrive Suite
Ultimate Addons for Elementor

SEO

Rank Math SEO Pro
Schema Pro

Conversion

Bloom
Convert Pro
JetPopup: Create popups that boost sales

WooCommerce

B2B Market (preisreduziert)
German Market (preisreduziert)
JetWooBuilder: Create custom e-commerce pages
JetProductGallery: Product gallery sliders and carousels
JetCompare&Wishlist: Compare and wishlist functionality
Salesman (preisreduziert)
ShopLentor Plug-Ins
WCFM Ultimate (Marketplace)

Formulare

Formidable Forms Elite
Jet FormBuilder Pro

Termin- und Buchungstools

Amelia Pro
JetAppointment: Create custom appointment forms
JetBooking: Complex booking functionality

Multi-Language und Multi-Currency

WPML

DSGVO und Rechtliches

Borlabs Cookie
Cookie Cracker (preisreduziert)
eRecht24 Rechtstexte
Usercentrics Cookie Consent (via eRecht24 Premium)

Entwicklertools

JetEngine: Top-notch plugin for dynamic content
WPCodeBox

Caching & Performance

Smart Image Resize Pro
WP Rocket Pro
WPvivid Image Optimization Pro

Sonstiges

JetSmartFilters: Advanced filters for any post type
JetSearch: Try the fastest AJAX search
WP All Export
WP All Import
WP Portfolio

Stand: 21.02.2024